Suchtberatungen in Appenzell sind gefragt

14.02.2020
Die Angebote der kantonalen Beratungsstelle für Suchtfragen Appenzell I.Rh. wurden im vergangenen Jahr rege benutzt. Es konnten im Vergleich zu 2018 sowohl mehr Neumeldungen, als auch mehr laufende Beratungen und Gespräche verzeichnet werden. Seit diesem Jahr arbeitet die Beratungsstelle für Suchtfragen enger mit der Jugendanwaltschaft Appenzell zusammen, um jugendliche Betäubungsmittelkonsumenten frühzeitig zu beraten.

Die Angebote der kantonalen Beratungsstelle für Suchtfragen Appenzell I.Rh. wurden im vergangenen Jahr rege benutzt. Es konnten im Vergleich zu 2018 sowohl mehr Neumeldungen, als auch mehr laufende Beratungen und Gespräche verzeichnet werden. Seit diesem Jahr arbeitet die Beratungsstelle für Suchtfragen enger mit der Jugendanwaltschaft Appenzell zusammen, um jugendliche Betäubungsmittelkonsumenten frühzeitig zu beraten.

Im vergangenen Jahr 2019 meldeten sich 19 Personen erstmals für eine Beratung an, was einen neuen Höchststand bedeutet. Im Vorjahr 2018 waren es zehn Neumeldungen. Da die Beratungsabschlüsse mit zehn (2018: neun) praktisch gleichgeblieben sind, nehmen aktuell 21 Personen die Angebote wahr. Die grosse Mehrheit sind Betroffene, welche einen problematischen Alkohol- oder illegalen Drogenkonsum aufweisen. Zwei Personen haben den Ambulanten Alkoholentzug beim Blauen Kreuz St.Gallen – Appenzell durchgeführt. Zudem besprechen einzelne Angehörige ihre Situation in der Beratungsstelle. Auch die Anzahl Gespräche hat mit 172 (105) stark zugenommen. Durchschnittlich wurden pro Woche etwa zwei Gespräche in Appenzell und eines in St.Gallen geführt, zudem noch einzelne in Kliniken oder Heimen.

Per Januar 2020 wurde die Zusammenarbeit zwischen der Jugendanwaltschaft und der Beratungsstelle für Suchtfragen intensiviert. Minderjährige Jugendliche, die von der Polizei wegen Betäubungsmittelkonsum angezeigt wurden, werden von der Jugendanwaltschaft ab sofort die Gelegenheit erhalten, Kontakt mit der Beratungsstelle für Suchtfragen aufzunehmen. Danach werden in mindestens drei Gesprächen verschiedene Aspekte und Risiken bei Betäubungsmittelkonsum besprochen und aufgezeigt. Am Erstgespräch muss auch mindestens ein Elternteil teilnehmen. Bei einem erfolgreichen Absolvieren der Suchtberatung kann das Strafverfahren normalerweise ohne weitere Folgen eingestellt werden.

Die Beratungsstelle für Suchtfragen wird seit Oktober 2017 durch das Blaue Kreuz St.Gallen – Appenzell im Auftrag des Kantons Appenzell I.Rh. geführt. Die Beratungsstelle bietet Einzel-, Paar- und Familiengespräche an. Das Angebot steht Betroffenen, Angehörigen, Arbeitgebern und Lehrpersonen kostenlos zur Verfügung. Jeden Freitag von 13.00 bis 14.00 Uhr bietet die Beratungsstelle an der Marktgasse 10c in Appenzell eine offene Sprechstunde an. Sonst finden Termine nach Vereinbarung und je nach Wunsch in Appenzell, St.Gallen oder Oberegg statt.

Für weitere Informationen und bei Fragen kann die Suchtberatung telefonisch unter 071 788 92 59 oder via E-Mail an suchtberatung@gsd.ai.ch kontaktiert werden. Weitere Informationen sind auf der Kantonswebseite unter www.ai.ch/suchtberatung verfügbar.

Mitteilung im Wortlaut