Übertragbare Krankheiten

Das Affenpockenvirus (eine Unterart des Orthopoxvirus) gilt für die Allgemeinbevölkerung als mässig übertragbar, für bestimmte Bevölkerungsgruppen besteht jedoch ein hohes Übertragungsrisiko. Ein Infektionsrisiko besteht bei engem Kontakt mit einem bestätigten oder vermuteten Affenpocken-Fall. Zudem scheinen sexuelle Kontakte mit einer erkrankten bzw. infizierten Person die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung von Mensch zu Mensch zu erhöhen. 

Personen mit Wohnsitz im Kanton Appenzell I.Rh. können sich seit Dezember 2022 im Kantonsspital in St.Gallen gegen Affenpocken impfen lassen. Weitere Informationen und die Anmeldemöglichkeiten finden Sie direkt auf der Homepage des Kantonsspitals unter https://www.kssg.ch/infekt/leistungsangebot/affenpocken-affenpocken-impfung

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Covid-19 ist eine Infektionskrankheit, die durch das Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird. Die Krankheitssymptome sind bei den meisten Personen leicht bis moderat. Eine Impfung ist verfügbar.
Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit

Eine Infektion mit HPV ist die häufigste sexuell übertragene Infektion in der Schweiz und auf der ganzen Welt. Mehr als 70 von 100 sexuell aktiven Personen stecken sich im Laufe ihres Lebens mit HPV an, die Mehrheit im Alter von 16 bis 25 Jahren. In den meisten Fällen führt die Infektion zu keinen Beschwerden. Betroffene Personen bemerken deshalb oft nicht, dass sie angesteckt wurden und können somit HPV unwissentlich auf andere Personen übertragen. In 90% der Fälle heilt die Infektion innerhalb von ein bis zwei Jahren aus. Bestimmte sogenannte „HPV-Hochrisikotypen“ können bei den übrigen 10% über Monate oder Jahre in infizierten Zellen fortbestehen und dort Veränderungen verursachen, die über Krebsvorstufen bis hin zu Krebs, beispielsweise Gebärmutterhalskrebs oder Analkrebs, führen.

Eine Impfung kann vor den mit HPV assoziierten Krebserkrankungen und Genitalwarzen schützen. Aus diesem Grund wurde das kantonale HPV-Impfprogramm lanciert. Hierfür besteht eine Zusammenarbeit zwischen dem Bundesamt für Gesundheit, der Eidgenössische Kommission für Impffragen, Krankenversicherern und dem Kanton. 

Mädchen und Frauen sowie Knaben und Männer im Alter von 11 bis 26 Jahren können sich im Rahmen dieses Programms kostenlos gegen HPV impfen lassen. Eine Liste mit allen Ärztinnen und Ärzten im Kanton, welche HPV-Impfungen durchführen, finden Sie bei den Dokumenten unten.

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Die Masern sind eine virale Infektionskrankheit. Erkranken können ungeschützte Menschen jeden Alters. Bei Erwachsenen entwickeln sich jedoch häufiger Komplikationen als bei Kindern. Die Masernviren werden durch Husten oder Niesen (Tröpfcheninfektion) sowie indirekt über kontaminierte Oberflächen übertragen.

Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt die Impfung gegen Masern in Kombination mit derjenigen gegen Röteln und Mumps. Mit der Impfung können schwere Komplikationen und bleibende Schäden einer Masern-, Mumps- oder Röteln-Erkrankung verhindert werden. Eine Impfung trägt zudem bei, dass die beiden Krankheiten Masern und Röteln vollständig eliminiert werden können. Um das von der WHO und den Mitgliedstaaten gesteckte Ziel zu erreichen, müssen mindestens 95% der Zweijährigen mit zwei Impfdosen geimpft sein und Impflücken bei allen nicht vollständig geimpften Kindern und Erwachsenen müssen geschlossen werden.

Für Säuglinge sind zwei Dosen empfohlen: die erste im Alter von 9 Monaten, die zweite mit 12 Monaten. Eine Nachholimpfung ist in jedem Alter möglich und wird allen nicht-immunen, nach 1963 geborenen Personen empfohlen.

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Zecken tragen verschiedene Krankheitserreger in sich. Die beiden bedeutsamsten Erreger in der Schweiz sind das Bakterium Borrelia burgdorferi, welches die Borreliose (oder Lyme-Krankheit) auslöst, sowie ein Virus, welches die Frühsommer-Meningoenzephalitis FSME erregt. Zeckenübertragene Krankheiten treten in der Schweiz saisonal gehäuft auf. Die Saison, in der Zecken besonders aktiv sind, beginnt je nach Witterung im März und endet im November.

Gegen Borreliose gibt es keine Impfung. Wird sie früh erkannt, kann sie aber mit Antibiotika behandelt werden. Gegen die Folgen einer FSME-Infektion hingegen gibt es eine wirksame Schutzimpfung. Die FSME Impfung wird allen Personen ab 6 Jahren empfohlen, welche in einem Risikogebiet wohnen oder sich dort länger aufhalten. In der Schweiz gelten alle Kantone ausser Genf und Tessin als Risikogebiet.

So schützen Sie sich vor Zecken

Zecken kommen bis zu einer Höhe von rund 1’500 Metern über Meer vor und sind auch im Kanton Appenzell I.Rh. aufgrund des Klimawandels auf dem Vormarsch. Sie leben auf der niedrigen Vegetation nahe am Boden, häufig im dichten Unterholz, am Waldrand oder auf Waldlichtungen. Lange Kleidung, welche die Haut abdeckt, geschlossenes Schuhwerk und Zeckensprays (Repellents) können beim Gang durch hohes Gras oder Unterholz vor Zeckenkontakt schützen. Es ist sinnvoll, nach einem Aufenthalt im Wald Körper und Kleidung auf Zecken abzusuchen. Helle Kleidung hilft dabei, Zecken schnell zu finden. Werden Zecken gefunden, sollten diese möglichst rasch mit einer feinen Pinzette entfernt und die Stichstelle anschliessend desinfiziert werden. Bei Fieber oder anderen Symptomen nach einem Zeckenstich sollte die Hausärztin oder der Hausarztkonsultiert werden.

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Aufgrund des Risikos einer Grippepandemie haben Bund und Kantone Massnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung einer Pandemie geplant. Sie soll helfen, unseren Alltag im Pandemiefall besser zu bewältigen. Die Herstellung eines passenden Impfstoffs gegen das neue Pandemievirus wird mehrere Monate dauern. Daher sollten sich alle so vorbereiten, dass sie im Pandemiefall wissen, wie sie sich verhalten müssen, um sich selbst und die anderen im Alltag zu schützen.

Der Pandemieplan des Kantons Appenzell Innerrhoden ist ein Anhang zum Nationalen Pandemieplan der Schweiz.

Zuständige Stelle

Gesundheitsamt

Telefon +41 71 788 92 50