Pflege
Aufgrund der demografischen Entwicklung wird die Pflege und Betreuung kranker Personen künftig noch wichtiger. Das Gesundheitsamt stellt die ambulante und stationäre Pflege sowie die Zusammenarbeit mit diversen Organisationen sicher.
Betagte Menschen, die auf professionelle Hilfe, Betreuung oder Pflege angewiesen sind sowie ihre nahestehenden Bezugspersonen und Einrichtungen können sich bei Konflikten an eine neutrale Ombudsstelle wenden.
Organisationen
Im Jahr 2008 verabschiedeten die Eidgenössischen Räte das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Im Standeskommissionsbeschluss über die Pflegefinanzierung (GS 800.011) wurden daraufhin die normativ anrechenbaren Pflegekosten der Pflegeheime je BESA-Stufe und die maximale Höhe der durch die verschiedenen Kostenträger (Krankenversicherer, Patient, Kanton) zu übernehmenden Pflegekosten geregelt.
Für die Bevölkerung aus dem Kanton stehen alle Institutionen, welche auf der Pflegeheimliste aufgeführt sind, offen. Möchte eine Person in ein Alters- und Pflegeheim, das nicht auf der Innerrhoder Pflegeheimliste aufgeführt ist, entrichtet der Kanton maximal die innerkantonal geltenden Beiträge. Liegen die Tarife des Heimes tiefer, so kommen diese sinngemäss zur Anwendung. Das Pflegeheim hat vorgängig beim Departement eine Kostengutsprache einzuholen.
Die ambulante Pflege stellt in erster Linie der Spitex-Verein Appenzell Innerrhoden (Innerer Landesteil) sowie die Spitex Vorderland (Bezirk Oberegg) gemäss Leistungsvereinbarungen sicher.
Die Leistungen der Akut- und Übergangspflege, welche sich im Anschluss an einen Spitalaufenthalt als notwendig erweisen und die im Spital ärztlich angeordnet wurden, werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und vom Wohnkanton der Person während längstens zwei Wochen nach den Regeln der Spitalfinanzierung vergütet. Die Akut- und Übergangspflege kann sowohl ambulant durch die Spitex als auch stationär in einem Pflegeheim erfolgen.
Die Kurzzeit- und Übergangspflege am Kantonalen Gesundheitszentrum Appenzell ist ein pflegegeleitetes Angebot mit aktuell neun Betten, welche rund um die Uhr Leistungen in den Bereichen «Kurzzeitpflege», «Akut- und Übergangspflege» sowie «Pflege in der letzten Lebensphase» anbietet. Mehr Informationen: www.gzai.ch/de/kurzzeit-und-uebergangspflege
Palliative Care umfasst die Betreuung und Behandlung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen und/oder chronisch fortschreitenden Krankheiten. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Zeit, in der die Heilung der Krankheit als nicht mehr möglich erachtet wird und kein primäres Ziel mehr darstellt.
Bund und Kantone haben im Rahmen der Plattform «Dialog Nationale Gesundheitspolitik» beschlossen, Palliative Care in der Schweiz zu fördern.
Im Kanton Appenzell Innerrhoden werden Palliative-Care-Leistungen durch die Grundversorger und Private (Spitäler, Hausärzte, Spitex, Alters- und Pflegeheime, Hospiz-Dienst Appenzell, Krebs- und Lungenliga, Seelsorge, Sozialdienste, Pro Senectute oder Laien) abgedeckt. Im Konzept Palliative Care sind Angebot und weitere dienliche Informationen beschrieben.
Siehe auch Konzept Palliative Care Appenzell Innerrhoden 2017