Projekte
Die medizinische Grundversorgung, welche von Hausärztinnen und Hausärzten geleistet wird, ist für die Bevölkerung elementar wichtig. Der Kanton fördert deshalb die Weiterbildung in der Hausarztmedizin mit dem Programm "Praxisassistenz und Curriculum Hausarztmedizin". Der Kanton finanziert die spezifische Hausarztweiterbildung und arbeitet zu diesem Zweck mit dem Zentrum für Hausarztmedizin des Kantonsspitals St.Gallen zusammen.
Merkblatt Praxisassistenz und Curriculum Hausarztmedizin in Appenzell I.Rh.
Am 28. November 2021 wurde die Volksinitiative "Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)" angenommen. Der Bundesrat hat beschlossen, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. In einer ersten Etappe soll die Ausbildung im Bereich der Pflege gefördert werden. Dazu wurde das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege erlassen und per 1. Juli 2024 in Kraft gesetzt. Um die Ziele der Pflegeinitiative zu erreichen und die bundesgesetzlichen Vorgaben umzusetzen, verabschiedete die Standeskommission am 8. November 2024 den Standeskommissionsbeschluss über die Förderung der Pflegeausbildung (StKB FöPf; GS 811.004).
Personen, die ihren Wohnsitz in Appenzell I.Rh. haben, unter 55 Jahre alt sind und die Pflegeausbildung an einer Höheren Fachschule HF oder Fachhochschule FH absolvieren, können persönliche Ausbildungsbeiträge beantragen. Das entsprechende Merkblatt enthält detaillierte Informationen dazu.
«Betreuung zuhause» in Oberegg
Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben. Dafür braucht es neben wohnortnaher Versorgung und Pflege insbesondere auch bedarfsgerechte Betreuungs- und Unterstützungsleistungen. Das Gesundheits- und Sozialdepartement Appenzell Innerrhoden setzt in Kooperation mit der Spitex Vorderland und der Pro Senectute AI das zweijährige Pilotprojekt «Betreuung zuhause» in Oberegg um (2025–2027). Zu den Betreuungsleistungen zählen sämtliche alltägliche Verrichtungen in den Bereichen soziale Teilhabe, Alltagskoordination, Begleitung, Alltagsgestaltung und Haushaltsführung. Grundlage des Angebots ist eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton, der Spitex und der Pro Senectute, wobei die Betreuungskosten zu 50% durch den Kanton getragen werden und die Eigenbeteiligung bei Bedarf auch über die Ergänzungsleistungen abgerechnet werden können.
Ziel einer integrierten Versorgung ist die optimale Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen verschiedenen Leistungserbringern, um eine effektive, sichere und effiziente Versorgung von Patientinnen und Patienten über die gesamte Behandlungskette hinweg zu gewährleisten. Das Gesundheits- und Sozialdepartement führte 2023-2024 ein Projekt zur Ermittlung des Handlungsbedarfs und der Handlungsoptionen des Kantons zur Förderung der integrierten Versorgung durch. Ziel dieses ersten Teilprojekts war es, bestehende integrierte Versorgungsmodelle im Kanton zu erfassen, den Handlungsbedarf unter Einbezug aller Akteure im Kanton zu ermitteln und Empfehlungen für weitere Massnahmen auszusprechen. Die Bedarfsanalyse bestand aus einer Literaturanalyse, zehn Interviews mit Fachpersonen sowie zwei halbtägigen Workshops mit jeweils rund 25 Teilnehmenden aus dem Gesundheits- und Sozialwesen.