Schlachttieruntersuchung und Fleischkontrolle
Das Veterinäramt ist für die Schlachttieruntersuchung und die Fleischkontrolle zuständig. Bei der Schlachttieruntersuchung untersucht der Fleischkontrolleur jedes Tier vor der Schlachtung auf dessen Gesundheit und überprüft die Kennzeichnung und die Begleitdokumente des Herkunftsbetriebs. Nach der Schlachtung beurteilt der Fleischkontrolleur die Genusstauglichkeit jedes Schlachtkörpers.