Adoption

Ein Kind darf adoptiert werden, wenn ihm die künftigen Adoptiveltern während wenigstens einem Jahr Pflege und Erziehung erwiesen haben und nach den gesamten Umständen zu erwarten ist, die Begründung eines Kindsverhältnisses diene seinem Wohl, ohne andere Kinder der Adoptiveltern in unbilliger Weise zurückzusetzen (Art. 264 ZGB).

Voraussetzungen für die Adoption eines Kindes und die Aufgaben der KESB dabei finden Sie unter pa-ch.ch - Pflege- und Adoptivkinder Schweiz.

Seit Januar 2022 unterstützen Bund und Kantone das Betreuungskonzept von Back to the Roots finanziell. Im Rahmen dieses Projekts erhalten adoptierte Personen aus Sri Lanka Unterstützung und Begleitung auf ihrem Weg der Herkunftssuche. Über die E-Mail-Adresse info@backtotheroots.net können adoptierte Personen aus Sri Lanka einen Gesprächstermin mit Back to the Roots vereinbaren. Für Auskünfte zum Vorgehen oder zu einer möglichen Einsicht in die Adoptionsakten kann die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Appenzell I.Rh. kontaktiert werden.