Kinder- und Jugendschutz

Hier stellen sich die wichtigen involvierten Fachstellen zum Thema Kinder- und Jugendschutz kurz vor. 

Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, wenn Sie sich Sorgen um Kinder oder Jugendliche machen und dabei vermuten, dass diese gefährdet sind.

Anlaufstellen im Kinder- und Jugendschutz

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Monika Dammann, Fachbereichsleiterin Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit ist ein niederschwelliges Beratungs- und Unterstützungsangebot des Kantons Appenzell I.Rh. zur Lösungsfindung bei sozialen Fragestellungen und Herausforderungen im Kindergarten-, Schul- und Familienalltag.

Beratung und Unterstützung

  • Kinder und Jugendliche bei der Förderung von sozialen und persönlichen Kompetenzen
  • Eltern bei sozialen und schulischen Herausforderungen sowie bei Erziehungsfragen
  • Lehrpersonen und Schulleitungen bei der Erfüllung ihres Bildungsauftrags
  • Schule bei der Gestaltung einer positiven Schulkultur
  • Fachpersonen bei sozialen Fragestellungen

Arbeitsweise

  • lösungs- und ressourcenorientiert
  • prozessorientiert
  • allparteilich

Das Angebot ist unentgeltlich, freiwillig und vertraulich. Bei Bedarf erfolgen Empfehlungen für weiterführende Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Kontakt: monika.dammann@ed.ai.ch 071 788 49 67

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Claudia Deuber, Beratungs- und Sozialdienst

Die Sozialberatung ist ein niederschwelliges, unabhängiges und unentgeltliches Beratungsangebot für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Appenzell I.Rh.

Hilfen für Familien

  • Beratung bei Erziehungsfragen
  • Beratung bei Ehe- und Familienfragen
  • Beratung und Vermittlungsangebote bei Trennung, Scheidung, Eheschutz

Hilfen für Jugendliche und junge Erwachsene

  • Du machst dir Sorgen, brauchst Infos oder Hilfe?
  • Wir sind für dich da, hören dir zu und unterstützen dich.
  • Gemeinsam suchen wir nach Lösungen und finden heraus, was dir nützt und dich entlastet.

Hilfen für Institutionen und Fachkräfte

Beratungsangebot für Fachleute aus unterschiedlichen Institutionen bei Beobachtungen oder Sorgen um das Wohlergehen von Mitarbeitenden und/oder deren Familienangehörigen.

Kontakt: claudia.deuber@sbs.ai.ch 071 788 10 24

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Claudia Jost, Schulpsychologin

Der Schulpsychologische Dienst ist eine Beratungsstelle bei Fragen zur emotionalen, intellektuellen und sozialen Entwicklung und Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Umfeld. Die Beratungen sind unentgeltlich.

Angebot

  • Beratung, Diagnostik und Begleitung für Schülerinnen und Schüler
  • Beratung für Erziehungsberechtigte, Lehrpersonen, Schulleitungen und Schulbehörden zu Themen aus dem Lern-, Leistungs-, Verhaltens- und Entwicklungsbereich

Arbeitsweise

Ziel des Schulpsychologischen Dienstes ist eine lösungsorientierte Arbeitsweise nach wissenschaftlich definierten Standards. Die Zusammenarbeit mit Lehrpersonen, Schulleitungen, Schulbehörden und weiteren Fachpersonen der Schule ist
Gegenstand des Berufsauftrags der Schulpsychologie. Das berufliche Handeln orientiert sich an den ethischen Richtlinien der Berufsverbände.

Kontakt: claudia.jost@ed.ai.ch 071 788 98 58

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Ursula Neff, Mütter- und Väterberaterin

Die Mütter- und Väterberatung ist ein niederschwelliges, flächendeckendes Angebot der Gesundheitsförderung und Prävention für die frühe Kindheit (0-5 Jahre).

Unterstützung und Begleitung für Eltern und Bezugspersonen

  • Entwicklung und Erziehung
  • Stillen und Ernährung
  • Pflege des gesunden sowie des kranken Kindes
  • Unfallverhütung und Hinweise auf die Gesundheitsvorsorge
  • Vermittlung weiterer Dienststellen für besondere Beratung und Hilfe

Die Mütter- und Väterberatung bietet Hausbesuche, Beratungen in der Beratungsstelle sowie Telefon- und elektronische Beratung an. Zudem ist sie in diversen Chrabbeltreffs im Kanton anwesend.

Die Beratungen sind unentgeltlich. Die Mütter- und Väterberatung Appenzell Innerrhoden ist der Spitex AI angegliedert und wird vom Kanton Appenzell I.Rh. finanziert.

Kontakt: ursula.neff@spitexai.ch 079 788 00 85

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Marc Wellauer, Präsident der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Kinder und Jugendliche haben das Recht, sicher aufzuwachsen und sich gut entwickeln zu können. Es kann sein, dass die Eltern nicht genug gut für das Kind sorgen können oder wollen. Dann muss jemand anderes das Kind schützen. Kann dies niemand aus der Familie oder aus dem Umfeld übernehmen, ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Appenzell I.Rh. dafür zuständig.

Die Hauptaufträge der KESB im Kindesschutz sind:

Prüfung von Kindeswohlgefährdungen

Wenn Anzeichen dafür bestehen, dass das Wohl eines Kindes gefährdet ist, leitet die KESB eine Abklärung ein. Anhand der Abklärung entscheidet sie, ob und welche Massnahmen erforderlich sind.

Unterstützungsmassnahmen

Falls die KESB eine Gefährdung des Kindes feststellt, kann sie Schutzmassnahmen ergreifen wie zum Beispiel: 

  • Die Eltern stärken und unterstützen: Es gibt viele Beratungs- und Unterstützungsangebote, die Eltern wahrnehmen können, um eine Gefährdung abzuwenden. Die KESB kann die Eltern über die Angebote informieren und sie mit den Anbieterinnen und Anbietern vernetzen.
  • Errichten einer Beistandschaft: Die KESB kann eine Beiständin oder einen Beistand einsetzen, die oder der die Eltern unterstützt und falls nötig, die Interessen des betroffenen Kindes vertritt.

Kontakt: kesb@gsd.ai.ch 071 788 92 51 (in Notfällen Polizei: Telefon 117)