Kindesschutz
In erster Linie ist es Aufgabe der Eltern bzw. des Elternteils, dem die alleinige Sorge zugesprochen wurde, ihr/sein Kind zu vertreten und für eine angemessene Erziehung, Pflege und Ausbildung besorgt zu sein. Reichen die Bemühungen der Eltern, der Schule oder anderer Bezugspersonen nicht aus oder erscheinen diese von vornherein als aussichtslos, um eine Gefährdung des Kindes abzuwenden, wird die KESB auf entsprechende Meldung hin aktiv.
Des Weiteren behandelt sie Anträge von Eltern in Bereichen der elterlichen Sorge, des persönlichen Verkehrs und des Unterhaltsvertrags.
Die KESB wird auch aufgrund einer Meldung oder von Amts wegen tätig bei dem Verdacht, ein Kind werde körperlich oder seelisch misshandelt, sexuell ausgebeutet oder vernachlässigt.
Jede Person kann sich an die KESB wenden, wenn sie den Eindruck hat, dass ein Kind gefährdet ist und/oder behördliche Hilfe benötigt.
Wir bitten Sie, Meldungen wenn möglich schriftlich einzureichen und das entsprechende Formular zu verwenden.
Formular
Typ | Titel |
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Gefaehrdungsmeldung Kind Formular |
Kinderschutzgruppe Appenzell I.Rh.
Die Kinderschutzgruppe bietet - unabhängig von der KESB - Personen erste Hilfe und Unterstützung an, wenn diese eine Vermutung oder die Gewissheit haben, dass Kinder oder Jugendliche vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht werden.
Das Angebot richtet sich an:
- Eltern, Verwandte, Bekannte
- Fachpersonen aus dem pädagogischen und sozialen Bereich
- Lehrpersonen
- Ärztinnen und Ärzte
- Personen, die ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen in Beziehung stehen
Details sind dem Flyer zu entnehmen.
Flyer
Typ | Titel |
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Flyer Kinderschutzgruppe Appenzell I.Rh. |