Quellen zum Frauenstimmrecht in Appenzell Innerrhoden

19.03.2021
Vor 30 Jahren durften die Frauen im Kanton Appenzell I.Rh. erstmals an der Landsgemeinde teilnehmen. Die Kantonsbibliothek und das Landesarchiv haben zahlreiche Dokumente zusammengetragen und präsentieren diese auf ihrer Homepage.
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1991 durften die Innerrhoder Frauen erstmals an der Landsgemeinde teilnehmen und ihre politischen Rechte auf kantonaler Ebene ausüben. (Quelle: Landesarchiv Appenzell I.Rh.)

Vor 30 Jahren durften die Frauen im Kanton Appenzell I.Rh. erstmals an der Landsgemeinde teilnehmen. Die Kantonsbibliothek und das Landesarchiv haben zahlreiche Dokumente zusammengetragen und präsentieren diese auf ihrer Homepage.

Nach mehreren gescheiterten Anläufen an der Landsgemeinde erteilte das Bundesgericht im November 1990 den Innerrhoder Frauen das Stimm- und Wahlrecht auf kantonaler Ebene. 1991 konnten erstmals nicht nur Männer im Landsgemeinde-Ring ihre politischen Rechte wahrnehmen. Diese verzögerte politische Gleichberechtigung war damals ein emotionales, weit über den Kanton hinaus intensiv diskutiertes Thema, und sie ist es bisweilen bis heute.

In der Kantonsbibliothek und im Landesarchiv werden zahlreiche Dokumente über diesen langjährigen, zähen Prozess bis zum Frauenstimmrecht aufbewahrt, wobei ein Teil bereits digital zur Verfügung steht. Wichtige Quellen, Literatur und Medienbeiträge sind nun aufbereitet und gesammelt auf der Homepage des Kantons zugänglich unter www.ai.ch/frauenstimmrecht .

Zu finden sind zum Beispiel die Protokolle der Landsgemeinde und des Grossen Rates, aber auch Fotos der ersten Landsgemeinde mit Frauen 1991 oder eine Tonaufnahme der Landsgemeinde von 1969, an der erstmals über das Frauenstimmrecht abgestimmt wurde. Ergänzt wird die Zusammenstellung durch eine kurze Chronologie der Ereignisse.

Seit 1969 haben sich neben den politischen Behörden vor allem Privatpersonen und Gruppierungen intensiv für das Frauenstimmrecht im Kanton eingesetzt. Dokumente dieses grossen Engagements werden weiterhin gesammelt, erhalten und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Wer noch über Bücher, Texte, Zeitungsartikel, Fotos und Ähnliches zum Frauenstimmrecht verfügt, ist deshalb eingeladen, diese der Kantonsbibliothek oder dem Landesarchiv zu übergeben.

Mitteilung im Wortlaut