IBK-Förderpreise

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Seit 1991 zeichnet die IBK in jährlich wechselnden Sparten bis zu sieben Kunstschaffende mit Förderpreisen von je 10'000 Franken aus. Die Nominierung der Kunstschaffenden sowie die Bestellung der externen Fachjury erfolgt über die Mitgliedsländer und -kantone. Die Organisation der IBK-Förderpreise wird turnusgemäss an ein anderes Mitglied der IBK vergeben.

Im Jahr 2024 hat der Kanton Appenzell I.Rh. diese Aufgabe wahrgenommen. Die Fachjury hat den Förderpreis dieses Jahr für die Sparte "Neues Musiktheater aus der freien Szene" vergeben.

Zuständige Stelle

Kulturamt

Telefon +41 71 788 93 79