Stiftung Pro Innerrhoden
(Wahlbehörde Standeskommission)
Die Stiftung Pro Innerrhoden fördert das einheimische kulturelle Schaffen des Kantons Appenzell I.Rh. sowie die entsprechenden Institutionen und Vereinigungen. Sie pflegt das kulturelle Erbe und unterstützt die Erhaltung und Wiederherstellung geschichtlicher und schutzwürdiger Kulturgüter. Die Stiftung Pro Innerrhoden betreibt und unterhält das Museum Appenzell und unterstützt zusammen mit den Bezirken und Schulgemeinden des inneren Landesteils die Volksbibliothek Appenzell.
Das Kulturamt betreut das Aktuariat der Stiftung Pro Innerrhoden entsprechend dem Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Pro Innerrhoden" vom 25. April 1971.
Es nimmt Beitragsgesuche von Institutionen und privaten Kulturschaffenden entgegen, führt eine Vorprüfung durch und erteilt entsprechende Auskünfte.
Beiträge an Kulturschaffende oder Kulturprojekte setzen zwingend eine Beziehung zum Kanton Appenzell I.Rh. voraus. Dabei gilt es zu beachten, dass der Besitz des Bürgerrechts des Kantons Appenzell I.Rh. allein nicht als besonderer Bezug gilt. Über die Gewährung oder Ablehnung finanzieller Beiträge an kulturelle Projekte entscheidet der Stiftungsrat. Die Beschlüsse des Stiftungsrates werden den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern schriftlich mitgeteilt. Ein Anspruch auf Beiträge und ein Rekursrecht bestehen nicht.
Projekte können nur beurteilt werden, wenn vorgängig ein schriftliches Gesuch eingereicht wurde, das einen Projektbeschrieb, ein Budget, einen Finanzierungsplan und biografische Angaben zu den Mitwirkenden enthält.
Präsident
Mitglied
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