Landwirtschaftlicher Hochbau

Der Neubau oder die Sanierung von Ställen für Raufutter verzehrende Tiere (Rindvieh, Schafe, Ziegen oder Pferdeartige) können mit Beiträgen von Bezirk, Kanton und Bund unterstützt werden.Ebenso können Beiträge an Neubauten oder Sanierungen von Alpställen und Alpgebäuden gewährt werden.Nicht subventioniert werden hingegen in Innerrhoden Jauchegruben oder Remisen.Seit 2008 können auch Projekte zur Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte und Erzeugnisse durch gewerbliche Kleinbetriebe unterstützt werden.Ebenfalls können Beiträge an Projekte des produzierenden Gartenbaus und Projekte zur regionalen Entwicklung gewährt werden.In einem ersten Schritt wenden sich Interessenten an die landwirtschaftliche Betriebsberaterin Luzia Bucheli. Sie nimmt den Betrieb auf, stellt das Raumprogramm zusammen und ist schliesslich für die Finanzierungsplanung und Tragbarkeitsberechnung zuständig.HinweisWenn Beiträge möglich sind, kann praktisch immer auch ein landwirtschaftlicher Investitionskredit gewährt werden. Hier handelt es sich um ein zinsloses Darlehen, welches innert einer festgelegten Zeit amortisiert werden muss.

Der Neubau oder die Sanierung von Ställen für Raufutter verzehrende Tiere (Rindvieh, Schafe, Ziegen oder Pferdeartige) können mit Beiträgen von Bezirk, Kanton und Bund unterstützt werden.

Ebenso können Beiträge an Neubauten oder Sanierungen von Alpställen und Alpgebäuden gewährt werden.

Nicht subventioniert werden hingegen in Innerrhoden Jauchegruben oder Remisen.

Seit 2008 können auch Projekte zur Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte und Erzeugnisse durch gewerbliche Kleinbetriebe unterstützt werden.

Ebenfalls können Beiträge an Projekte des produzierenden Gartenbaus und Projekte zur regionalen Entwicklung gewährt werden.


In einem ersten Schritt wenden sich Interessenten an die landwirtschaftliche Betriebsberaterin Luzia Bucheli. Sie nimmt den Betrieb auf, stellt das Raumprogramm zusammen und ist schliesslich für die Finanzierungsplanung und Tragbarkeitsberechnung zuständig.

Hinweis
Wenn Beiträge möglich sind, kann praktisch immer auch ein landwirtschaftlicher Investitionskredit gewährt werden. Hier handelt es sich um ein zinsloses Darlehen, welches innert einer festgelegten Zeit amortisiert werden muss.

Zuständige Stelle

Meliorationsamt

Telefon +41 71 788 95 79

Fatima Sgro

Departementssekretärin
Telefon: +41 71 788 95 70
E-Mail: fatima.sgro@lfd.ai.ch

Carola Rusch-Bischofberger

Sekretärin
Telefon: +41 71 788 95 72
E-Mail: carola.rusch-bischofberger@lfd.ai.ch
Arbeitstage: Mittwoch und Freitag