Wohnbausanierungen

AbschaffungAb Ende 2007 konnten keine neuen Wohnbausanierungen mehr mit Bundes-, Kantons- und Bezirksbeiträgen ausgestattet werden, weil mit der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen NFA diese bisherige Verbundaufgabe zur Kantonsaufgabe erklärt wurde.NeubeginnMit der Annahme des neuen Gesetzes über die Wohnbausanierungen durch die Landsgemeinde 2009 und mit der Verabschiedung der dazugehörigen Verordnung durch den Grossen Rat konnten ab Mitte 2009 Wohnbausanierungen wiederum unterstützt werden. Die wichtigsten Bedingungen, um Bezirks- und Kantonsbeiträge erhältlich zu machen, lauten:• Der Eigentümer bewohnt die zu sanierende Wohnung selber.• Die Bewohnerschaft überschreitet die festgelegten Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht.• Die Wohnbausanierung kostet mindestens Fr. 20'000.-- und höchstens Fr. 350'000.--.• Es liegen pro Arbeitsgattung je eine Offerte und eine Konkurrenzofferte vor.Gesetz und Verordnung finden Sie hier: http://www.ai.ch/de/politik/gesetzessammlung/.Interessenten melden sich bitte beim Adjunkten Albert Elmiger.

Abschaffung
Ab Ende 2007 konnten keine neuen Wohnbausanierungen mehr mit Bundes-, Kantons- und Bezirksbeiträgen ausgestattet werden, weil mit der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen NFA diese bisherige Verbundaufgabe zur Kantonsaufgabe erklärt wurde.

Neubeginn
Mit der Annahme des neuen Gesetzes über die Wohnbausanierungen durch die Landsgemeinde 2009 und mit der Verabschiedung der dazugehörigen Verordnung durch den Grossen Rat konnten ab Mitte 2009 Wohnbausanierungen wiederum unterstützt werden. Die wichtigsten Bedingungen, um Bezirks- und Kantonsbeiträge erhältlich zu machen, lauten:

  • Der Eigentümer bewohnt die zu sanierende Wohnung selber.
  • Die Bewohnerschaft überschreitet die festgelegten Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht.
  • Die Wohnbausanierung kostet mindestens Fr. 20'000.-- und höchstens Fr. 350'000.--.
  • Es liegen pro Arbeitsgattung je eine Offerte und eine Konkurrenzofferte vor.


Gesetz und Verordnung finden Sie hier: http://www.ai.ch/de/politik/gesetzessammlung/.

Interessenten melden sich bitte beim Meliorationsamt.

Zuständige Stelle

Meliorationsamt

Telefon +41 71 788 95 79

Sgro Fatima
Fatima Sgro

Departementssekretärin
Telefon: +41 71 788 95 70
E-Mail: fatima.sgro@lfd.ai.ch

Carola Rusch-Bischofberger

Sekretärin
Telefon: +41 71 788 95 72
E-Mail: carola.rusch-bischofberger@lfd.ai.ch
Arbeitstage: Mittwoch und Freitag

Luzia Bucheli

Landwirtschaftliche Betriebsberaterin
Telefon: +41 71 788 95 76
E-Mail: luzia.bucheli@lfd.ai.ch