Direktzahlungen

Strukturdaten erheben

Folgende Schulungsvideos zeigen auf, wie im Programm LAWIS plus die Strukturdaten erhoben werden können:

Unsere Landwirtschaftsbetriebe leisten einen wesentlichen Beitrag zur:

  • sicheren Versorgung der Bevölkerung;
  • Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen;
  • Pflege der Kulturlandlandschaft;
  • dezentralen Besiedelung des Landes.

Betriebe, welche den so genannten ökologischen Leistungsnachweis erfüllen (ÖLN), haben Anrecht auf Direktzahlungen, welche die öffentlichen Leistungen abgelten. Bereits seit einiger Zeit müssen die Direktzahlungen aber auch mithelfen, einen grossen Teil der Produktionskosten abzudecken.

Ob der ÖLN erfüllt wird, kontrolliert der akkreditierte Landwirtschaftliche Inspektionsdienst. Das Land- und Forstwirtschaftsdepartement ist mit dem beratenden Vollzug der vielfältigen Bestimmungen betraut.

Die Erstellung der Abrechnungen der allgemeinen sowie der ökologischen Direktzahlungen für die rund 400 Landwirtschaftsbetriebe und die rund 150 Sömmerungsbetriebe umfassen folgende Tätigkeiten:

  • Betriebsstrukturdatenerhebung;
  • Gesuchserfassung für die jeweiligen Programme;
  • Überwachung der Betriebskontrollen, seit 2003 durch den akkreditierten «Landwirtschaftlichen Inspektionsdienst Appenzell» (LIA), zusammen mit Appenzell Ausserrhoden;
  • Berechnung und Auszahlung der Beiträge (inklusive Zahlungsverkehr und Sanktionen)

Zuständige Stelle

Landwirtschaftsamt

Telefon +41 71 788 95 77

Ansprechperson

Meier Edith
Edith Meier

Amtsleitung
Telefon: +41 71 788 95 75
E-Mail: edith.meier@lfd.ai.ch

Trockenheit 2026

Im Rahmen der Direktzahlungsverordnung (SR, DZV, Art. 106) werden aufgrund höherer Gewalt mögliche Ausnahmen in folgenden Punkten in unserem Kanton gewährt:

  • Tierwohlprogramme RAUS und Weidebeitrag
  • Nährstoff- und GMF-Bilanz für das Erntejahr 2026
  • Biodiversitätsförderflächen - Herbstweide vorverlegt
  • Sömmerung – Aufhebung der Bestossungsregeln bei Unterbestossung 

Detailinformationen