Ökoqualität
Betriebe, die den Ökologischen Leistungsnachweis ÖLN erfüllen wollen, müssen sogenannte ökologische Ausgleichsflächen anlegen. Für wertvolle Flächen, welche die Mindestanforderungen des Bundes an die biologische Qualität gemäss Öko-Qualitätsverordnung (ÖQV) erfüllen, können Beiträge ausgerichtet werden.
Die kantonale Vollzugsstelle hat unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse die strengen Anforderungen an die biologische Qualität zu prüfen. Die entsprechenden Flächen müssen zur Erreichung der Mindestqualität die notwendige Anzahl Zeigerpflanzen aufweisen. Die Bewirtschaftungsauflagen umfassen zudem die Bereiche Düngung, Pflanzenschutzmittel, Schnittzeitpunkt, Weidenutzung und Pflege.
Im Rahmen der ÖQV besteht die Möglichkeit, ökologische Ausgleichsflächen sinnvoll zu vernetzen. Bereits im Jahr 2006 wurde die Umsetzung der ÖQV mit einem kantonalen Vernetzungsprojekt lanciert. Aktuell läuft die 3. Vernetzungsperiode 2019 – 2026. Das Ziel von Vernetzungsprojekten ist die natürliche Artenvielfalt auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu erhalten und zu fördern.
Weitere Informationen bietet der Leitfaden zum kantonalen Vernetzungskonzept.
Publikationen
Typ | Titel | Dokumentdatum |
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Artenreiche Grün- und Streueflächen im Sömmerungsgebiet - Information Agridea | 09.01.2017 | |
KIP-Richtlinien für den ökologischen Leistungsnachweis ÖLN ab 01.01.2023 | 08.01.2024 | |
ÖLN-Richtlinien 2019 auf Futterbaubetrieben ohne Ackerbau | 09.07.2019 |