Herdenschutz
Der Herdenschutz ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Hauptziel des nationalen Herdenschutzprogramms ist die Unterstützung der auf Nutztieren basierenden Landwirtschaft, damit diese trotz Grossraubtierpräsenz ohne unverhältnismässig grosse Einschränkungen weiter existieren kann. Beim Herdenschutz sind die Art der Schutzmassnahmen und deren Zumutbarkeit massgebend. Die Kantone sind für das Ergreifen von Massnahmen zum Herdenschutz zuständig. Ebenso liegt die Herdenschutzberatung in der Verantwortung der Kantone. Im Gegenzug ist es gemäss Art. 12 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 20. Juni 1986 (Jagdgesetz, JSG, SR 922.0) Aufgabe des Bundes, die Herdenschutzmassnahmen der Kantone zu unterstützen und interkantonal zu koordinieren.
Zur Sicherstellung eines gezielten Einsatzes der Bundesmittel im Herdenschutz legt das Bundesamt für Umwelt aufgrund des aktuellen Vorkommens von Grossraubtieren ein Vorranggebiet für den Herdenschutz fest. In den bezeichneten Regionen ist mit der Anwesenheit von Grossraubtieren zu rechnen, und es besteht ein erhöhtes Risiko für Nutztierschäden. Die Tal- und Alpbetriebe von Appenzell I.Rh. liegen im Vorranggebiet. Dies bedeutet, dass mit der Anwesenheit von Grossraubtieren grundsätzlich zu rechnen ist und ein erhöhtes Risiko für Nutztierschäden besteht.
Zusätzliche kantonale und auf die lokalen Gegebenheiten angepasste Unterstützungsmassnahmen können einen professionellen Herdenschutz fördern. Ergänzend zu den Bundesmassnahmen können kantonale Unterstützungsmassnahmen gesprochen werden. Die kantonalen Herdenschutzmassnahmen sind im Standeskommissionsbeschluss über den kantonalen Herdenschutz (StKB Herdenschutz, GS 910.212) definiert.
Die kantonale Herdenschutzberatung ist beim Landwirtschaftsamt angesiedelt. Für Schutzmassnahmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und Alpweiden ist die Tierhalterin oder der Tierhalter verantwortlich. Aufgrund der grossen Mobilität des Wolfes muss im ganzen Kanton mit seinem Auftreten gerechnet werden, deshalb lohnt sich frühzeitiges Ergreifen von Massnahmen zum Schutz der Herden. Die Herdenschutzberatung unterstützt Sie gerne beratend beim Ergreifen von Massnahmen. Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt Wolf und Förderung von Herdenschutzmassnahmen.
Bei Schäden an Nutztieren, oder wenn Sie sich für Schutzmassnahmen interessieren, finden Sie weiterführende Informationen im Merkblatt Wolf.
Publikationen
Typ | Titel | Dokumentdatum |
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Antragsformular Sofortmassnahmen Herdenschutz | 22.05.2024 | |
Wolfschutzzäune auf Kleinviehweiden | 31.05.2024 | |
Merkblatt Wolf | 06.06.2024 | |
Merkblatt Förderung von Herdenschutzmassnahmen | 12.07.2024 |