Herdenschutz

Die Rückkehr der Grossraubtiere ist für die Landwirtschaft eine grosse Herausforderung und die Übergriffe auf Nutztiere die hauptsächliche Konfliktursache. Nutztiere im Berggebiet, mit traditioneller Weidehaltung und Sömmerung, sind durch das Wolfsvorkommen besonders gefährdet. Zur Abwehr von Schäden an Nutztieren werden Massnahmen zum Herdenschutz ergriffen. Herdenschutz hat zum Ziel, potenzielle Schäden an Nutztierherden und Bienenstöcken durch Schutzmassnahmen vor Grossraubtieren, so weit wie möglich, zu verhindern. Die in der Schweiz ansässigen Grossraubtierarten sind der Wolf, der Goldschakal, der Braunbär und der Luchs.

Der Herdenschutz ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Hauptziel des nationalen Herdenschutzprogramms ist die Unterstützung der auf Nutztieren basierenden Landwirtschaft, damit diese trotz Grossraubtierpräsenz ohne unverhältnismässig grosse Einschränkungen weiter existieren kann. Beim Herdenschutz sind die Art der Schutzmassnahmen und deren Zumutbarkeit massgebend. Die Kantone sind für das Ergreifen von Massnahmen zum Herdenschutz zuständig. Ebenso liegt die Herdenschutzberatung in der Verantwortung der Kantone. Im Gegenzug ist es gemäss Art. 12 Abs. 5 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vom 20. Juni 1986 (Jagdgesetz, JSG, SR 922.0) Aufgabe des Bundes, die Herdenschutzmassnahmen der Kantone zu unterstützen und interkantonal zu koordinieren. 

Zur Sicherstellung eines gezielten Einsatzes der Bundesmittel im Herdenschutz legt das Bundesamt für Umwelt aufgrund des aktuellen Vorkommens von Grossraubtieren ein Vorranggebiet für den Herdenschutz fest. In den bezeichneten Regionen ist mit der Anwesenheit von Grossraubtieren zu rechnen, und es besteht ein erhöhtes Risiko für Nutztierschäden. Die Tal- und Alpbetriebe von Appenzell I.Rh. liegen im Vorranggebiet. Dies bedeutet, dass mit der Anwesenheit von Grossraubtieren grundsätzlich zu rechnen ist und ein erhöhtes Risiko für Nutztierschäden besteht. 

Zusätzliche kantonale und auf die lokalen Gegebenheiten angepasste Unterstützungsmassnahmen können einen professionellen Herdenschutz fördern. Ergänzend zu den Bundesmassnahmen können kantonale Unterstützungsmassnahmen gesprochen werden. Die kantonalen Herdenschutzmassnahmen sind im Standeskommissionsbeschluss über den kantonalen Herdenschutz (StKB Herdenschutz, GS 910.212) definiert.

Die kantonale Herdenschutzberatung ist beim Landwirtschaftsamt angesiedelt.

Für Schutzmassnahmen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und Alpweiden ist die Tierhalterin oder der Tierhalter verantwortlich. Die Umsetzung von Herdenschutzmassnahmen ist für die Landwirtinnen und Landwirte grundsätzlich freiwillig und stellt eine selbstgewählte Aufgabe dar.

Bei Schäden an Nutztieren, oder wenn Sie sich für Schutzmassnahmen interessieren, finden Sie weiterführende Informationen im Merkblatt Wolf. 

Publikationen

Publikationen
Typ Titel Dokumentdatum
Antragsformular Sofortmassnahmen Herdenschutz 22.05.2024
Merkblatt Förderung von Herdenschutzmassnahmen 31.05.2024
Wolfschutzzäune auf Kleinviehweiden 31.05.2024
Merkblatt Wolf 06.06.2024

Zuständige Stelle

Landwirtschaftsamt

Telefon +41 71 788 95 77

Näf Carmen
Carmen Näf

Herdenschutzbeauftragte
Telefon: +41 71 788 95 82
E-Mail: carmen.naef@lfd.ai.ch
Arbeitstage: Dienstag bis Freitag