Sauerbrut und Faulbrut
Sauerbrut und Faulbrut bei den Bienen
Wenn in einem Bienenstand Sauerbrut oder Faulbrut entdeckt wird, werden die verseuchten und verdächtigen Bienenvölker oder Bienenstände vom Bieneninspektor abgetötet. Der Kantonstierarzt legt jeweils ein Sperrgebiet im Unkreis von rund einem Kilometer um die verseuchten Stände fest.
Sperrgebiete wegen Sauerbrut und Faulbrut in beiden Appenzell
Die aktuellen Sperrgebiete sind jeweils hier zu finden.
Mithilfe zur Eindämmung der Sauer- und Faulbrut
Bienenseuchen lassen sich nur eindämmen und unter Kontrolle bringen, wenn die Imker Ihre gesetzlichen Pflichten einhalten und die Bekämpfungsmassnahmen mittragen:
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Vetrinärwesen (BLV) und bei den zuständigen Bieneninspektoren:
Wenn in einem Bienenstand Sauerbrut oder Faulbrut entdeckt wird, werden die verseuchten und verdächtigen Bienenvölker oder Bienenstände vom Bieneninspektor abgetötet. Der Kantonstierarzt legt jeweils ein Sperrgebiet im Unkreis von rund einem Kilometer um die verseuchten Stände fest.
Sperrgebiete wegen Sauerbrut und Faulbrut in beiden Appenzell
Die aktuellen Sperrgebiete sind jeweils hier zu finden.
Mithilfe zur Eindämmung der Sauer- und Faulbrut
Bienenseuchen lassen sich nur eindämmen und unter Kontrolle bringen, wenn die Imker Ihre gesetzlichen Pflichten einhalten und die Bekämpfungsmassnahmen mittragen:
- Kontrollieren Sie Ihre Bienenvölker in regelmässigen Abständen sorgfältig auf mögliche Anzeichen von Sauerbrut und anderen Krankheiten. Melden Sie verdächtige Symptome unverzüglich Ihrem Bieneninspektor oder Ihrer Bieneninspektorin.
- Halten Sie Ihre Geräte, Kästen etc. durch regelmässige Reinigung und Desinfektion sauber. Das hemmt die Übertragung von Krankheitserreger auf gesunde Völker.
- Melden Sie dem Bieneninspektor, wenn Sie in Ihrer Umgebung unbekannte Bienenstände entdecken.
- Bevor Bienen in einen anderen Inspektionskreis verbracht werden, muss der Imker oder die Imkerin dies dem Bieneninspektor des alten sowie des neuen Standorts melden. Der Bieneninspektor des alten Standorts führt nötigenfalls eine Gesundheitskontrolle durch. Das Verstellen von Begattungseinheiten auf Belegstationen muss nicht gemeldet werden.
- Wer Bienenvölker hält, kauft, verkauft oder verstellt, hat eine Bestandeskontrolle zu führen. In die Bestandeskontrolle sind alle Zu- und Abgänge einzutragen. Zusätzlich sind die Standorte der Völker und die Verstelldaten festzuhalten. Den Vollzugsorganen ist auf Verlangen jederzeit Einsicht in die Bestandeskontrolle zu gewähren.
- Die Bestandeskontrollen sind während 3 Jahren aufzubewahren.Die Bienenstände sind mit der abgegebenen Stand-Nummer zu beschriften.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Vetrinärwesen (BLV) und bei den zuständigen Bieneninspektoren:
- Martin Fässler, Äusserer Horst 9, 9058 Brülisau, 071 799 19 80 (Innerer Landesteil)
- Markus Seitz, Määs 5, 9442 Büriswilen, 071 744 72 04 (Bezirk Oberegg)
Bienenimporte
Typ | Titel | Bearbeitet |
---|---|---|
Bienenimporte | 08.03.2017 |