Wildtierhaltung
Wildtiere werden auf verschiedenste Arten gehalten : Zoos, Zirkusse, Vivarien, Volièren sind Beispiele dafür. Auch viele Privatpersonen interessieren sich für Wildtiere.
Einfuhrbewilligungen
Viele Tierarten sind vom Aussterben bedroht. Deshalb hat die Schweiz restriktive Importbestimmungen für lebende Wildtiere und deren Produkte erlassen. Für die Einfuhr von lebenden Wildtieren aber auch von vielen Tierprodukten sind Bewilligungen nötig.
Haltungsbedingungen
Aus Sicherheitsgründen aber auch aus Gründen des Artenschutzes ist die Haltung von Wildtieren der Genehmigung durch die kantonalen Veterinärdienste unterworfen. Der kantonale Veterinärdienst kann Bewilligungen für die Haltung von Wildtieren erteilen. Die Tierschutzverordnung regelt das Verfahren und legt betreffend der Haltungsbedingungen Mindestanforderungen fest.
Bewilligungsgesuch Wildtierhaltung
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Bewilligungsgesuch Wildtierhaltung | 27.02.2017 |