Wildtierhaltung

Wildtiere werden auf verschiedenste Arten gehalten : Zoos, Zirkusse, Vivarien, Volièren sind Beispiele dafür. Auch viele Privatpersonen interessieren sich für Wildtiere.

Einfuhrbewilligungen

Viele Tierarten sind vom Aussterben bedroht. Deshalb hat die Schweiz restriktive Importbestimmungen für lebende Wildtiere und deren Produkte erlassen. Für die Einfuhr von lebenden Wildtieren aber auch von vielen Tierprodukten sind Bewilligungen nötig.

Haltungsbedingungen

Aus Sicherheitsgründen aber auch aus Gründen des Artenschutzes ist die Haltung von Wildtieren der Genehmigung durch die kantonalen Veterinärdienste unterworfen. Der kantonale Veterinärdienst kann Bewilligungen für die Haltung von Wildtieren erteilen. Die Tierschutzverordnung regelt das Verfahren und legt betreffend der Haltungsbedingungen Mindestanforderungen fest.

Bewilligungsgesuch Wildtierhaltung

Bewilligungsgesuch Wildtierhaltung
Typ Titel Bearbeitet
Bewilligungsgesuch Wildtierhaltung 27.02.2017

Zuständige Stelle

Veterinäramt

Telefon +41 71 353 67 55

Sascha Quaile

Kantonstierarzt beider Appenzell
Telefon: +41 71 353 67 55
E-Mail: sascha.quaile@ar.ch