Lernfahrausweis

WICHTIG

Für Gesuchstellende ab 1. Januar 2027 ist das Ablegen der Theorieprüfung erst möglich, wenn Sie den Kurs über Verkehrskunde (VKU) besucht haben.

Auch diejenigen Personen, welche die gelbe Zulassungskarte bereits in den Jahren 2025 oder 2026 erhalten haben, müssen ab 1. Januar 2027 die neue Basistheorieprüfung absolvieren.

Bild des Lernfahrausweis
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Was es für einen Lernfahrausweis braucht

Um das Fahren lernen zu dürfen, brauchen Sie einen Lernfahrausweis. Die dafür nötigen Schritte können Sie schon vor dem 17. Geburtstag in Angriff nehmen.

Für die Erteilung eines Lernfahrausweises sind dem Strassenverkehrsamt folgende Unterlagen einzureichen:                         

  • Das vollständig ausgefüllte Gesuchsformular
  • 1 aktuelles farbiges Passfoto 35 x 45 mm
  • Die Bestätigung des Kursbesuches für lebensrettende Sofortmassnahmen

  • Die Absolvierung des Verkehrskundeunterrichts (VKU) ist nur mit dem Lernfahrausweis möglich, d.h., dass die theoretische Führerprüfung bereits absolviert sein muss.
  • Der Lernfahrausweis der Kat. C (Lastwagen) wird nur noch an Inhaber des Führerausweises Kat. B (Personenwagen) erteilt

elektronischer Lernfahrausweis (eLFA)

Der elektronische Lernfahrausweis (eLFA) ist die digitale Form des Lernfahrausweises auf Papier. 

Sobald Lernfahrende die Theorieprüfung bestanden haben, erhalten sie ihren Lernfahrausweis sowie die Instruktionen, wie sie ihren eLFA beziehen können. Dazu müssen Sie die swiyu App auf Ihrem Smartphone installieren. Anschliessend können Sie den eLFA mithilfe des SMS-Links, den Sie vom Strassenverkehrsamt erhalten haben, direkt in die Wallet hinzufügen. Sie können den eLFA auch via Online-Formular bestellen. 

Der eLFA ist in der ganzen Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein gültig. Der Papierausweis muss nicht mehr mitgeführt werden.

Zuständige Stelle

Strassenverkehrsamt

Telefon +41 71 788 95 34