Nothelferkurse
Lebensrettende Sofortmassnahmen (Nothelferkurs)
Dem Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises für den Erwerb des Führerausweises der Kategorien A, A1, B oder B1 müssen Sie eine Bescheinigung über den Besuch eines Kurses für lebensrettende Sofortmassnahmen beilegen.
Beachten Sie dabei bitte, dass der Kurs nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen darf.
Vom Kursbesuch befreit sind:
- Personen, die bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B oder B1 besitzen
- Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte
- Pflegepersonal mit Diplom oder Fähigkeitsausweis
- Instruktoren von Nothelferkursen
- Weitere Personen, die den Nachweis der Ausbildung in lebensrettenden Sofortmassnahmen durch einer anerkannte Stelle erbringen.
Die angebotenen Kurse finden Sie unter "Kursdaten Nothelferkurse"