Praktische Führerprüfung
Anmeldung
Die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung kann nur schriftlich mit der Zulassungskarte erfolgen. Diese Karte erhalten Sie automatisch nach der bestandenen Theorieprüfung zusammen mit Ihrem Lernfahrausweis. Bitte beachten Sie, dass zwischen der Anmeldung und dem Prüfungstermin mit einer Wartefrist von 4 - 5 Wochen gerechnet werden muss.
Anforderungen
Die Anforderungen der praktischen Prüfung richten sich nach den Richtlinien 7 der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa).
Mit der praktischen Führerprüfung stellt der Verkehrsexperte resp.die Verkehrsexpertin fest, ob der/die Gesuchsteller/in fähig ist, ein Motorfahrzeug unter Einhaltung der Verkehrsregeln auch in schwierigen Verkehrssituationen vorausschauend und mit Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer zu führen.
Wer die praktische Prüfung nicht besteht, kann sie frühestens nach einem Monat wiederholen.
Prüforte
Kategorien A, A1, B, BE, B1, C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E | Strassenverkehrsamt Appenzell A.Rh., Cilanderstrasse, 9100 Herisau (Google Maps) |
Kategorie F | Strassenverkehrsamt, Brüggliweg 1, 9050 Appenzell |
Wiederholung der Prüfung
Die Zulassung zu einer dritten praktischen Prüfung kann nur erfolgen, wenn ein(e) Fahrlehrer(in) auf der Anmeldung die abgeschlossene Ausbildung bestätigt. Wird die Führerprüfung dreimal nicht bestanden und ist das Prüfungsversagen nicht auf mangelnde Ausbildung zurückzuführen, so kann der/die Bewerber/in zu einer vierten Prüfung nur aufgrund eines die Eignung bejahenden Tests zugelassen werden.