Deponierung

Kontrollschilder können jederzeit zur Deponierung bei uns abgegeben oder per Post an unsere Adresse zugestellt werden. Die Rückgabe des Fahrzeugausweises ist für die Hinterlegung der Kontrollschilder nicht erforderlich. Die Haftpflichtversicherung ruht von dem auf die Abgabe folgenden Tag, bzw. vom Datum des Posteinganges an. Bereits bezahlte Verkehrsabgaben werden gutgeschrieben und auf Verlangen zurückerstattet. 

Hinterlegte Kontrollschilder bleiben ab dem Zeitpunkt der Rückgabe 12 Monate für die Halterin oder den Halter reserviert und werden anschliessend zur Wiederausgabe freigegeben. 

Rückerstattung von Guthaben

Verfügen Sie bei uns über ein Guthaben (z.B. zuviel bezahlte Verkehrsabgaben infolge Hinterlegung der Kontrollschilder), verrechnen wir es mit der nächsten Belastung oder überweisen es auf Wunsch auf Ihr Bank- oder Postkonto.