Wiederinverkehrsetzung

Für die Wiederinverkehrsetzung von hinterlegten Kontrollschildern beim Strassenverkehrsamt benötigen wir folgende Originalunterlagen:  

  • einen Versicherungsnachweis (elektronisch übermittelt durch Ihre Versicherung) für das einzulösende Fahrzeug (bei Wechselschilder muss für jedes Fahrzeug ein Nachweis ausgestellt werden)
  • die für die Einlösung eines Fahrzeuges notwendigen Unterlagen, falls gleichzeitig ein neues Fahrzeug in Verkehr gesetzt wird.

Bei allfälligen Änderungen (Versicherungsgesellschaft, Adresse, Farbe, usw.) ist auch der Fahrzeugausweis vorzuweisen.

Zuständige Stelle

Strassenverkehrsamt

Telefon +41 71 788 95 34