Hofdünger: Zu- und Wegfuhr / Nährstoffreduziertes Futter
HODUFLU - Hofdüngung
Alle Weg- und Zufuhren von Hof- und Recyclingdünger müssen im HODUFLU (www.agate.ch) erfasst und bestätigt werden. Auf freiwilliger Basis können privatrechtliche Verträge zwischen Abgeber und Abnehmer erstellt werden, diese werden aber nicht mehr vom Kanton genehmigt. Die bestehenden Hofdüngerverträge zwischen Hofdüngerabgeber und -abnehmer behalten ihre Verbindlichkeit bis zur fristgerechten Auflösung.
Betriebe, die in der Schweine- oder Hühnerhaltung nährstoffreduziertes Futter einsetzen, müssen den verminderten Nährstoffanfall mittels der so genannten "Linearen Korrektur" oder mit einer „Import-Export-Bilanz“ belegen. Die Landwirtschaftliche Beratung erstellt diese Berechnungen. Die Abrechnungsperiode ist zwischen dem 1. April und 31. August abzuschliessen und nahtlos weiterzuführen. Die Aufzeichnungen der Berechnungsperiode (mind. 10 Monate) sind dem Amt für Umwelt jährlich bis Ende September unaufgefordert einzureichen.
Formulare
Titel |
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Ökofutter Vereinbarung |