Umweltgerechtes Düngen (Vegetationsruhe)
Bevorstehender Beginn der Vegetationsruhe
Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können. (Anhang 2.6 Ziffer 3.2.1 ChemRRV)
In der Vegetationsruhe können die Pflanzen den Stickstoff nicht oder nur sehr reduziert aufnehmen.
Daher gilt während den Monaten Dezember und Januar ein Austragverbot für flüssigen Hofdünger.
Konzept und Merkblätter
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Merkblatt - Düngepraxis in der Landwirtschaft |
Merkblatt - Pufferstreifen - richtig messen und bewirtschaften |
Merkblatt - Richtiger Güllezeitpunkt - Düngen im Winter |