Umweltgerechtes Düngen
Vegetationsruhe
Stickstoffhaltige Dünger dürfen nur zu Zeiten ausgebracht werden, in denen die Pflanzen den Stickstoff aufnehmen können (Anhang 2.6 Ziffer 3.2.1 ChemRRV). Während der Vegetationsruhe können die Pflanzen den Stickstoff nicht oder nur sehr reduziert aufnehmen.
Bis Ende Januar gilt ein Austragsverbot für flüssigen Hofdünger.
Konzept und Merkblätter
| Titel |
|---|
| Merkblatt - Düngepraxis in der Landwirtschaft |
| Merkblatt - Pufferstreifen - richtig messen und bewirtschaften |
| Merkblatt - Richtiger Güllezeitpunkt - Düngen im Winter |