Ausscheidung Grundwasserschutzzone Najenberg
Das Wasser der Fassungen Najenberg dient der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser. Aus diesem Grund muss das Gebiet gemäss Gewässerschutzgesetzgebung geschützt werden. Die Schutzbedürftigkeit ist unter Berücksichtigung des Versorgungsaspekts zweifelsohne ausgewiesen.
Das Geologiebüro Lienert & Haering AG, St. Gallen, hat aufgrund hydrogeologischer Untersuchungen einen Schutzzonenplan und ein Schutzzonenreglement erarbeitet, welches nun in Kraft gesetzt werden soll. Unten aufgeführt finden Sie den Schutzzonenplan, das Schutzzonenreglement, den Schutzzonenbericht und die Beilagen zum Download.
Der Schutzzonenplan und das Reglement werden vom Departement erlassen. Die betroffenen Grundeigentümer sind vor dem Erlass unter Ansetzung einer Einsprachefrist von 30 Tagen schriftlich über die vorgesehenen Eigentumsbeschränkungen zu benachrichtigen.
Das Einspracheverfahren dauert 30 Tage, vom 22. August 2022 – 20. September2022. Schriftlich begründete Einsprachen gegen die Grundwasserschutzzone sind beim Bau- und Umweltdepartement, Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell, einzureichen.
Dokumente
Typ | Titel | Dokumentdatum |
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beilage-zum-schutzzonenreglement-ai-2022.pdf | 19.08.2022 | |
Najenberg Schutzzonenplan 7-7-2022 Auflage.pdf | 19.08.2022 | |
Najenberg Schutzzonenreglement AI 7-7-2022 Auflage.pdf | 19.08.2022 | |
Sz Najenberg Bericht Auflage 7-7-2022.pdf | 19.08.2022 |