Massnahmen zum Schutz vor Hochwasser

26.08.2022
Die Sitter führte in Appenzell am Freitag, 19. Augst 2022, so viel Wasser wie seit 1972 nicht mehr. Bei solchen Hochwasserereignissen bewegen sich erhebliche Mengen an Geröll und Totholz. Bauliche Massnahmen und ein sachgerechter Unterhalt der Gewässer tragen wesentlich zum Schutz vor Hochwasser bei.
Bild Legende:
Abfluss Sitter beim Zufluss Lauftenbach vom 19.August 2022

Die Sitter führte in Appenzell am Freitag, 19. Augst 2022, so viel Wasser wie seit 1972 nicht mehr. Bei solchen Hochwasserereignissen bewegen sich erhebliche Mengen an Geröll und Totholz. Bauliche Massnahmen und ein sachgerechter Unterhalt der Gewässer tragen wesentlich zum Schutz vor Hochwasser bei.

Am Freitag, 19. Augst 2022, führte die Sitter in Appenzell am Mittag rund 146m3 Wasser pro Sekunde. Aufgrund der grossen Trockenheit der letzten Wochen konnte nur wenig Wasser versickern. Ein grosser Teil des Regenwassers wurde abflusswirksam, was zum Hochwasser in der Sitter führte. Ein solches Ereignis tritt statistisch gesehen einmal alle 30 Jahre ein. Das letzte Mal, dass die Sitter so viel Wasser führte, war am 22. Juli 1972 mit einem Abfluss von 143m3 pro Sekunde.

Das Ereignis zeigt eindrücklich die Naturgewalt des Wassers, bei der sich erhebliche Mengen Geröll und Totholz in Bewegung setzen können. Für das Auffangen von Geröll sind im Kanton Appenzell I.Rh. an verschiedenen Stellen Geschieberückhaltebecken platziert. Für das Auffangen von Totholz und damit zur Minimierung von möglichen Verklausungsgefahren bei Brücken und Engpässen sind sogenannte Schwemmholzrechen notwendig.

Nebst den baulichen Massnahmen an Gewässern zum Schutz vor Hochwasser ist aber auch ein sachgerechter Unterhalt der Gewässer ein wichtiger Bestandteil des Hochwasserschutzes. Gemäss kantonalem Wasserbaugesetz (GS 721.000, WBauG) obliegt die Bau- und Unterhaltspflicht an Gewässern den Anstösserinnen und Anstössern. Der Unterhalt umfasst insbesondere die Entfernung von Wildholz und Auflandungen, die Leerung von Geschiebesammlern und die Behebung von kleineren Schäden an den Verbauungsbauwerken. Zum Gewässerbau gehören alle über den Unterhalt hinausgehenden Arbeiten, insbesondere alle baulichen Massnahmen zur Sicherung der Sohle und der Ufer sowie für den Geschieberückhalt.

Mit einem sachgerechten Gewässerunterhalt durch die Anstösserinnen und Anstösser kann das Risiko von Schäden an Bauten, Anlagen und Kulturen infolge Hochwasser verringert werden. An die Kosten von Massnahmen des Gewässerunterhalts kann der Kanton einen Beitrag von bis zu 50% der beitragsberechtigten Kosten leisten. Ein entsprechendes Gesuch um einen Kantonsbeitrag ist beim Landesbauamt einzureichen. Bei Fragen steht Ahmed Abukar unter 071 788 92 16 und ahmed.abukar@bud.ai.ch zur Verfügung.

Mitteilung im Wortlaut