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Wichtige Punkte beim Umgang mit dem Boden
Der Boden darf nur in trockenem Zustand bearbeitet und befahren werden. Hinweise zur aktuellen Bodenfeuchte finden sich auf: www.bodenfeuchte-ostschweiz.ch
Das Befahren und Bearbeiten des Bodens ist auf das absolute Minimum zu beschränken.
Es sind leichte Maschinen mit geringem Bodendruck (z.B. Doppelbereifung, Raupen) und – wenn nötig – umweltgerechte Baupisten oder Baggermatratzen einzusetzen.
Vor der Aufschüttung ist der gewachsene Boden getrennt nach Ober- und Unterboden sorgfältig zu entfernen und zwischenzulagern.
Bodendepots sind so anzulegen, dass sie nicht vernässen. Sie sind vor Verunkrautung zu schützen.
Bei der Geländegestaltung, beim Aufbau der Aufschüttung sowie bei deren Abschluss ist auf eine ungestörte Entwässerung zu achten. Auf den Einbau von Sickerleitungen ist zu verzichten.
Über dem eingebrachten mineralischen Aushub ist die Fläche zu rekultivieren.
Bei der Rekultivierung ist ein Boden aufzubauen, der sich nach den Qualitäten vergleichbarer Flächen in der Umgebung zu richten hat. Es sind Mindestschichtmächtigkeiten für den Unterboden von rund 60 cm und für den Oberboden von rund 20 cm anzustreben.
Die Aufschüttung sollte während der Vegetationsperiode erfolgen, damit der Boden durch rasche Begrünung mit einer Kleegras- / Gras-Luzerne-Mischung für die Winterperiode geschützt werden kann.
Bei der Folgenutzung ist auf die Empfindlichkeit des rekultivierten Bodens besondere Rücksicht zu nehmen. Eingrasen und intensive Düngung können langfristige Schäden verursachen. Frisch geschüttete Böden sollten frühestens nach drei Jahren beweidet werden, damit sich die Vegetationsdecke schliessen und das Wurzelgefüge den Oberboden stabilisieren kann.