Giftinspektorat
Das AFU betreibt in Zusammenarbeit mit dem AFU AR das kantonale Giftinspektorat. Bei Fragen zur Anwendung von und zum Verkehr mit Giften, wenden Sie sich an den Giftinspektor René Glogger. Das AFU AI steht für sie bei hoheitlichen Problemen zur Verfügung, der Giftinspektor für sämtliche Sachfragen und Kontrollen.
Erkennen gefährlicher Chemikalien
Kauf gefährlicher Chemikalien
Gewerbliche Informationen
- Inverkehrbringung: Damit Chemikalien in den Handel gebracht werden können, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Das Bundesamt für Gesundheit stellt die nötigen Formulare und Informationen zur Verfügung. Jedes Produkt, das zur Vermarktung zugelassen ist, wird vom BAG registriert.
- Verkauf/Abgabe: Für den Verkehr mit Giften braucht es eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Giftinspektoraten ausgestellt.
- Kontrollen: die kantonalen Giftinspektorate führen Produktekontrollen durch und überwachen die Herstellerbetriebe. Gesetzliche Verstösse werden von den Kantonen geahndet.