Lärmschutz
Lärm gilt als äusserer Umwelteinfluss und wirkt sich daher negativ auf das Wohlbefinden der Menschen aus. Lärm ist aber eine typische Begleiterscheinung der heutigen Lebensweise. Die Quellen von Lärm sind unterschiedlich. Neben den unten aufgeführten Lärmquellen gibt es noch weitere wie Baulärm, Schiessanlagen, Eisenbahn- und Flugverkehr.
Alltagslärm
Modellflieger, bellende Hunde, Benützung von Sport- und Freizeitanlagen sind nur Beispiele für Alltagslärm, welcher stören und zu Konflikten führen kann. Mit Rücksicht und Respekt kann in diesem Bereich bereits viel erreicht werden. Wir empfehlen, dass Sie das Gespräch mit dem Verursacher suchen.
-> Für diese Art von Lärm gibt es laut der Lärmschutzverordnung (LSV) keine Grenzwerte. Ansätze für eine Begrenzung bietet das Umweltschutzgesetz (USG) an.
Strassenlärm
Strassenlärm ist mit Abstand die wichtigste Lärmquelle der Schweiz. Jede siebte Person in der Schweiz ist tagsüber an ihrem Wohnort mit schädlichem oder lästigem Verkehrslärm ausgesetzt. Um den Strassenlärm zu reduzieren, können verschiedene Massnahmen angewendet werden. Am effektivsten sind Kombinationen davon, wodurch der grösste Teil der Bevölkerung vor schädlichem oder lästigem Strassenlärm geschützt werden könnte.
- Einbau von lärmarmen Strassenbelägen
- Geschwindigkeitsreduktionen
- Einsatz leiser Reifen
- Lärmbewusstes Fahrverhalten
Auf dem Geoportal ist der Lärmkataster aufgeschaltet.
Lärm aus Gewerbe und Industrie
Einerseits versteht man darunter den Lärm von grossen Industriebetrieben, aber auch jenen von kleinen Handwerkerfirmen und der Landwirtschaft. Je nach Empfindlichkeitsstufe und dem Alter der Anlage sind Grenzwerte definiert, welche sich in der Lärmschutzverordnung definiert sind.
Fühlen Sie sich betroffen?
Das Amt für Umwelt hilft Ihnen gerne weiter.