Tiefgaragen und Parkhäuser
Um die Sicherheit der Benutzerinnen und Benutzer von Fahrzeug-Einstellhallen zu gewährleisten, werden diese belüftet. Die Belüftung kann natürlich oder mittels mechanischer Lüftung erfolgen. Die Abluft muss an einem geeigneten Ort ins Freie geleitet werden, damit keine übermässigen Immissionen (mit Schadstoffen belastete Luft, Gerüche) auftreten.
Bei der Erstellung oder Sanierung von geschlossenen Fahrzeugeinstellhallen für mehr als fünf Fahrzeuge sind zusammen mit dem Baugesuch Angaben zur Lüftung einzureichen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Belüftung von Fahrzeugeinstellhallen".
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Merkblatt - Belüftung von Fahrzeugeinstellhallen |