Ausserbetriebsetzung

Nicht mehr benötigte Tankanlagen sind fachmännisch ausser Betrieb zu setzen und zu entsorgen. Die Ausserbetriebnahme hat durch eine Fachperson zu erfolgen, muss von dieser schriftlich bestätigt und der entsprechende Rapport dem Amt für Umwelt unaufgefordert zugestellt werden.

Kleger Desirée
Desirée Kleger

Leitung Fachstelle Lärm, Luft und Umwelt
Telefon: +41 71 788 92 23
E-Mail: desiree.kleger@bud.ai.ch
Arbeitstage: Montag und Mittwoch bis Freitag