Bewilligungs- und Meldepflicht

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Je nach Gewässerschutzzone oder -bereich und Art der Anlage ist diese bewilligungs- oder meldepflichtig. Die Zuordnung ist dem obenstehenden Diagramm zu entnehmen. Die Lage der Geschwässerschutzzonen bzw. -bereiche sind auf der Gewässerschutzkarte im Geoportal zu finden.

Heiz- und Dieselöl gehören der Wassergefährdungsklasse A an.

Für die Erstellung einer neuen bewilligungspflichtigen Tankanlage ist ein Gesuchsformular für Wärmeerzeugungs- und Tankanlagen sowie ein Katasterplan mit eingezeichnetem Tankstandort bei der Baubewilligungsbehörde einzureichen. Meldepflichtige Anlagen sind dem Amt für Umwelt zu melden.

Beim Erstellen einer neuen Anlage sind Produkte zu verwenden, für welche die Gewässerschutztauglichkeit nachgewiesen wurde. Diese sind durch einen Prüfbericht des SVTI und eine Zulassungsnummer (KVU-Nr.) ausgezeichnet.

Lageranlagen sind nach den Regeln der Technik und gemäss den entsprechenden KVU-Schemenblättern (KVU Vollzugsordner 2) zu erstellen.

Kleger Desirée
Desirée Kleger

Leitung Fachstelle Lärm, Luft und Umwelt
Telefon: +41 71 788 92 23
E-Mail: desiree.kleger@bud.ai.ch
Arbeitstage: Montag und Mittwoch bis Freitag