Betrieb, Wartung und Kontrollen

Jedermann ist beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verpflichtet, alle nach den Umständen gebotene Sorgfalt anzuwenden, um nachteilige Einwirkungen auf die Gewässer zu vermeiden. Daraus ergeben sich für Inhaber oder Betreiber von Tankanlagen die folgenden Pflichten. Das Merkblatt "Informationen für Tankinhaber" informiert ausführlich.

  • Bewilligungspflichtige Anlagen müssen mind. alle 10 Jahre durch eine fachkundige Person kontrolliert werden. Der Kontrollrapport ist dem Amt für Umwelt zuzustellen.
  • Meldepflichtige Anlagen sind der Eigenverantwortung unterstellt.
  • Festgestellte Mängel an Ihrer Anlage sind unverzüglich beheben zu lassen.
  • Bewilligung, Prüfprotokolle und Kontrollrapporte sind 10 Jahre aufzubewahren.
  • Umweltgefährdende Ereignisse einer Anlage sind dem Amt für Umwelt zu melden.
Kleger Desirée
Desirée Kleger

Leitung Fachstelle Lärm, Luft und Umwelt
Telefon: +41 71 788 92 23
E-Mail: desiree.kleger@bud.ai.ch
Arbeitstage: Montag und Mittwoch bis Freitag