Tankanlagen
Tankanlagen und Gebindelager bergen ein Risiko für Boden und Gewässer. Sie bedürfen deshalb regelmässiger Wartung und Kontrolle. Dabei liegt die Verantwortung hauptsächlich beim Anlagenbesitzer und -betreiber. Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt "Informationen für Tankinhaber".
Art und Standort der Tankanlage sind massgebend, ob die Anlage gewässerschutzrechtlich bewilligungs- oder meldepflichtig ist, Unterseite "Bewilligungs- und Meldepflicht".
Wir beraten Sie gerne vor Eingabe von Gesuchen und beim Bau oder Betrieb von Anlagen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite von der KVU unter Tankanlagen.
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Merkblatt - Informationen für Tankinhaber |