provisorischer Reisepass (Notfallpass)

Wann wird ein provisorischer Reisepass benötigt?
Personen, welche nicht im Besitze eines gültigen Reisepasses sind und kurzfristig in ein Land einreisen müssen, dessen Einreisevorschriften einen gültigen Reisepass vorschreiben.

Wird der provisorische Reisepass von jedem Land akzeptiert?
Auskünfte bezüglich der benötigten Reisepapiere für das jeweilige Zielland sind in erster Linie bei der Fluggesellschaft, der betreffenden Landesvertretung oder dem Reisebüro einzuholen. Das Passbüro kann dazu keine Auskunft erteilen!

Ist der provisorische Reisepass mit biometrischen Daten versehen?
Nein, das ist technisch nicht möglich.

Wo kann ein provisorischer Reisepass beantragt werden?
Folgendes muss mitgebracht werden:
  • Reisepass oder ID-Karte (im Notfall Führerausweis)
  • aktuelles Passfoto
  • mindestens Fr. 150.00

Die Antragstellerin oder der Antragsteller muss persönlich erscheinen!

Das Notpassbüro / Grenzpolizei befindet sich im Terminal 2, Level 1 (neben dem Starbucks Café)
Öffnungszeiten: täglich von 05.30 bis 21.30 Uhr
Telefonnummer: 0041 (0)44 655 57 65
Wie lange ist er gültig?
Ein solcher wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer; jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt.

Wie lange dauert die Ausstellung? 
Eine Stunde muss mindestens gerechnet werden.

Kann die Gültigkeitsdauer des Reisepasses verlängert werden?
Nein.

Weitere Infos gibt es auch unter
www.schweizerpass.ch
 

Die Sicherheitsvorschriften an den Flughäfen sind ebenfalls zu beachten! Näheres dazu ebenfalls unter
www.flughafen-zuerich.ch (Ankunft & Abflug - Sicherheit & Zoll)

Benötigen Sie ein Visum oder wollen Sie sich direkt bei einer ausländischen Botschaft erkundigen? Gehen Sie auf travel.ch.

Eine Liste der schweizerischen Vertretungen im Ausland.

Zuständige Stelle

Passbüro

Telefon +41 71 788 95 21

Ansprechperson

Thomas Signer

Leitung Fachbereich Bevölkerungsdienste
Telefon: +41 71 788 95 24
E-Mail: thomas.signer@jpmd.ai.ch