Amtliche Beglaubigung
Unterschriftenbeglaubigung
Bei einer Beglaubigung der Unterschrift muss der jeweilige Unterzeichnende persönlich mit einem Reisepass, einer Identitätskarte oder einem Ausländerausweis auf dem Grundbuch- und Erbschaftsamt erscheinen und dort die Unterschrift leisten. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit dem Fachbereich Grundbuch des Grundbuch- und Erbschaftsamtes.
Dokumentenbeglaubigung
Zur Beglaubigung von Fotokopien aller Art sind die Originale der Dokumente mitzubringen. Zur Vereinbarung eines geeigneten Termins melden Sie sich am besten telefonisch bei unserer Amtsstelle.
Gebühren
Unterschriftenbeglaubigung | Fr. 20.-- / Unterschrift |
Dokumentenbeglaubigung | Fr. 10.-- / Kopie |
Apostillen und Überbeglaubigungen werden im Kanton Appenzell I.Rh. durch die Ratskanzlei ausgestellt.