Apostille / Überbeglaubigung
Überbeglaubigung
Was wird beglaubigt?
Die Ratskanzlei stellt Apostillen oder Überbeglaubigungen aus. Sie macht keine Erstbeglaubigungen von Privatunterschriften, von Kopien etc. Dies ist den öffentlichen Urkundspersonen vorbehalten. Apostillen oder Überbeglaubigungen werden nur auf Dokumenten mit Originalunterschriften von Verwaltungsangestellten und Amtspersonen des Kantons Appenzell I.Rh. angebracht.
Apostille
Die Apostille ist eine besondere Art der Überbeglaubigung. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichnete gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels oder des Stempels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Ein Dokument, das von der Ratskanzlei mit einer Apostille versehen ist, kann direkt im fremden Staat verwendet werden (Umweg über Konsulat oder Botschaft entfällt). Die Apostille kommt für alle Staaten zur Anwendung, die dem „Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ beigetreten sind (Staatenliste). Für alle anderen Staaten wird eine andere Art der Beglaubigung angebracht.
Die Apostille kann in folgenden Sprachen ausgestellt werden: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch.
Wie erhalte ich eine Apostille/Überbeglaubigung?
Apostillen/Überbeglaubigungen können bei der Ratskanzlei unter Voranmeldung eingeholt werden. Der Hinweis, für welches Land das zu beglaubigende Dokument bestimmt ist, muss unbedingt angebracht werden (Voraussetzung für die Gültigkeit bzw. Korrektheit einer Beglaubigung).
Postweg
Die Apostille/Überbeglaubigung kann auch auf dem Postweg eingeholt werden. Auch dabei ist wichtig, dass das Dokument mit der Angabe des Bestimmungslands versehen wird. Für Rückfragen sind auf dem Begleitschreiben die vollständige Absenderadresse sowie die Mobile-Nummer oder eine andere Erreichbarkeit zu vermerken.
Gebühren
Die Gebühren können direkt vor Ort beglichen werden (mittels Barzahlung). Es kann auf Wunsch auch eine Rechnung ausgestellt werden.
Das Ausstellen einer Überbeglaubigung oder Apostille kostet Fr. 20.--.
Die Portogebühren von eingeschriebenen Sendungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Zuständige Personen
Die von der Standeskommission für Beglaubigungen der Ratskanzlei ermächtigte Personen sind im Notariatsregister aufgeführt.