Eheschein / Auszug aus dem Eheregister

Der Auszug aus dem Eheregister entspricht der CIEC-Norm. Sie können dieses Dokument hier online bestellen.

Internationale CIEC Dokumente

Für Urkunden, die gemäss CIEC-Übereinkommen mehrsprachig ausgestellt worden sind, namentlich Geburts-, Ehe- und Todesurkunden sowie Ehefähigkeitszeugnisse, sind keine Beglaubigung oder andere entsprechende Formerfordernisse, wie insbesondere Apostillen, notwendig.

Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen (CIEC)

Zuständige Stelle

Zivilstandsamt

Telefon +41 71 788 95 85

Peter Fässler

Leiter Zivilstandsamt
Telefon: +41 71 788 95 90
E-Mail: peter.faessler@jpmd.ai.ch