Ehevorbereitung (EV)

Vorbereitung der Eheschliessung
Die administrative Vorbereitung der Trauung wird Ehevorbereitungsverfahren genannt und kann frühestens drei Monate vor der Trauung durchgeführt werden. Die Brautleute wenden sich persönlich und gemeinsam nach vorheriger Terminabsprache an das Zivilstandsamt des Wohnortes der Person eins oder Person zwei und stellen das Gesuch um Durchführung des Vorbereitungsverfahrens der Eheschliessung (s. Formular Gesuch Ehevorbereitungsverfahren).


Schweizerinnen und Schweizer bringen folgende Dokumente mit:

  • Falls nicht Einwohner von Appenzell (innerer Landesteil) aktuelle Wohnsitzbescheinigung (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des Wohnortes)
  • Pass oder Identitätskarte

 

Beide Brautleute müssen bei der Entgegennahme des Gesuches das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein. Auf das Gesuch kann nicht eingetreten werden, wenn eine oder beide  Personen vorübergehend oder dauernd urteilsunfähig ist.

Die für ausländische Verlobte erforderlichen Dokumente sind je nach Heimatstaat verschieden und deren Beschaffung nimmt oft längere Zeit in Anspruch. Wenden Sie sich deshalb frühzeitig an das Zivilstandsamt Ihres Wohnortes, damit Ihnen eine Liste mit den erforderlichen Dokumenten zugestellt werden kann. Alle Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate alt sein. Für Urkunden, die nicht in einer schweizerischen Landessprache abgefasst sind, müssen beglaubigte Übersetzungen in deutscher Sprache vorgelegt werden.

Brautleute, mit denen eine Verständigung in deutscher Sprache nicht möglich ist, haben auf ihre eigenen Kosten im Vorbereitungsverfahren als auch zur Ziviltrauung einen Dolmetscher mitzubringen. Dieser darf mit den Brautleuten nicht verwandt sein (Ausstandspflicht) und er muss sich über die entpsrechenden Sprachkenntnisse ausweisen können.

Nach den persönlichen Erklärungen, dass alle Heiratsvoraussetzungen erfüllt sind und dass keine Ehehindernisse vorliegen, prüft das Zivisltandsamt das Gesuch und teilt den Verlobten mit, ob die Trauung erfolgen kann. Die zivile Trauung kann innert drei Monaten nach dem positiven Bescheid stattfinden.

Über die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe werden die Verlobten anlässlich der Anmeldung des Ehevorbereitungsverfahrens orientiert.

Trauungsermächtigung
Wünschen die Verlobten auf einem anderen schweizerischen Zivilstandsamt getraut zu werden, so stellt das Zivilstandsamt, welches das Vorbereitungsverfahren geleitet hat, eine Trauungsermächtigung aus. Mit diesem Dokument kann der Termin mit dem gewählten Zivilstandsamt vereinbart werden.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach dem eidgenössichen Gebührentarif im Zivilstandswesen (ZStGV)

Bürgerrecht bei Eheschliessung
Die Heirat hat keinen Einfluss auf Erwerb und Verlust des Kantons- und Gemeindebürgerrechtes. Ausländerinnen oder Ausländer erhalten die schweizerische Staatsbürgerschaft nicht automatisch durch die Heirat mit schweizerischen Staatsangehörigen. Ebensowenig verlieren Schweizerinnen und Schweizer das Schweizer Bürgerrecht durch die Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen.

Gesuchsformular Ehevorbereitungsverfahren

Gesuchsformular Ehevorbereitungsverfahren
Typ Titel Dokumentdatum
Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung 27.06.2022

Zuständige Stelle

Zivilstandsamt

Telefon +41 71 788 95 85

Peter Fässler

Leiter Zivilstandsamt
Telefon: +41 71 788 95 90
E-Mail: peter.faessler@jpmd.ai.ch