Entlassung aus dem Bürgerrecht
Möchte eine Person aus dem Landrecht von Appenzell I.Rh. und dem Gemeindebürgerrecht von Appenzell oder Oberegg entlassen werden, so kann sie gestützt auf die Verordnung über das Landrecht und das Gemeindebürgerrecht ein entsprechendes Gesuch um Entlassung stellen. Dieses ist bei der Standeskommission einzureichen. Die Entlassung aus dem Landrecht von Appenzell I.Rh. wird ausgesprochen, wenn der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin im Kanton keinen Wohnsitz hat und ein anderes Bürgerrecht besitzt oder für den Fall der Entlassung die Zusicherung für den Erwerb eines neuen Bürgerrechts erhalten hat. Mit dem Verzicht auf das Landrecht fallen auch die innerrhodischen Gemeindebürgerrechte dahin.
Das ausgefüllte Formular für die Entlassung kann unterschrieben und unter Beilage der notwendigen Unterlagen bei der Standeskommission, Marktgasse 2, 9050 Appenzell, eingereicht werden.
Typ | Titel |
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Entlassung aus dem Bürgerrecht Formular |