Geburt
Anmeldung Hausgeburt
Die Anzeige (mittels Formular Geburtsanmeldung) kann persönlich durch den Vater, die Mutter des Kindes, die Hebamme, den Arzt oder eine andere Person, die bei der Geburt zugegen war, erfolgen.
Handelt es sich um ein Kind nicht miteinander verheirateter Eltern, so darf die Anzeige durch den Vater nur erfolgen, wenn er es bereits vor der Geburt anerkannt hat.
Bei der Anzeige einer Hausgeburt sind die Geburtsanzeige der Hebamme sowie das Familienbüchlein vorzulegen.
Spitalgeburt
Gebären Sie Ihr Kind auswärts in einem Spital, so wird uns die Geburt durch das Zivilstandsamt des Geburtsortes mitgeteilt.
Was unternimmt das Zivilstandsamt nach der Geburt?
- im Geburtsregister eingetragen
- im schweizerischen Familienbüchlein eingetragen
- der Einwohnerkontrolle des Wohnortes gemeldet
Aufgrund des Eintrages im Geburtsregister können Auszüge (Geburtsscheine) erstellt werden. Geburtsscheine können jederzeit neu ausgestellt werden. Sie sind beim Zivilstandsamt des Geburtsortes anzufordern (Bestellung Geburtsschein vom Zivilstandsamt Appenzell / Bestellung internationaler Geburtsschein vom Zivilstandsamt Appenzell).
Dokumente
Typ | Titel | Dokumentdatum |
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Formular Geburtsanzeige | 13.12.2016 |