Erbbescheinigung
Wer Erbschaftsrechte geltend machen will, muss sich ausweisen können, dass er tatsächlich Erbe ist. Diesem Zweck dient die am letzten Wohnsitz des Erblassers vom Erbschaftsamt ausgestellte Erbbescheinigung. Die Bestätigung der Erbenqualität der aufgeführten Erben erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt der Ungültigkeitsklage und der Erbschaftsklage.
Eine Erbbescheinigung kann mit dem untenstehenden Formular bestellt werden.
Pro Seite werden Fr. 75.00 verrechnet.
Bestellung
Typ | Titel | Dokumentdatum |
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Formular Bestellung Erbbescheinigung | 24.06.2024 |