Todesschein
Ein Todesschein (Auszug aus dem Todesregister) kann nur beim zuständigen Zivilstandsamt des Todesortes bestellt werden. Das Zivilstandsamt Appenzell kann einen Todesschein für Personen ausstellen, welche im inneren Landesteil des Kantons Appenzell I.Rh. verstorben sind.
Der internationale Todesschein (internationale Auszug aus dem Todesregister) entspricht der CIEC-Norm. Sie können dieses Dokument hier online bestellen.
Internationale CIEC Dokumente
Für Urkunden, die gemäss CIEC-Übereinkommen mehrsprachig ausgestellt worden sind, namentlich Geburts-, Ehe- und Todesurkunden sowie Ehefähigkeitszeugnisse, sind keine Beglaubigung oder andere entsprechende Formerfordernisse, wie insbesondere Apostillen, notwendig.