Solaranlagen

Für genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen besteht eine Meldepflicht. Alle andern Solaranlagen, welche nicht auf einem Dach installiert werden, nicht genügend angepasst sind, ein Schutzobjekt betreffen oder in einer Schutzzone (Ortsbildschutz, Landschaftsschutz) zu stehen kommen, brauchen hingegen eine Bewilligung. Das Bau- und Umweltdepartement hat in Absprache mit den Bezirken ein entsprechendes Melde- und Gesuchsformular erarbeitet: Bewilligungspflicht für Solaranlagen

Gesuchs- / Meldeformular
Typ Titel Dokumentdatum
Merkblatt Gesuchs- und Meldeformular Solaranlagen 13.11.2023
Solaranlagen Gesuchs- / Meldeformular 13.11.2023