Solaranlagen
Für genügend angepasste Solaranlagen auf Dächern in Bau- und Landwirtschaftszonen besteht eine Meldepflicht. Alle andern Solaranlagen, welche nicht auf einem Dach installiert werden, nicht genügend angepasst sind, ein Schutzobjekt betreffen oder in einer Schutzzone (Ortsbildschutz, Landschaftsschutz) zu stehen kommen, brauchen hingegen eine Bewilligung. Das Bau- und Umweltdepartement hat in Absprache mit den Bezirken ein entsprechendes Melde- und Gesuchsformular erarbeitet: Bewilligungspflicht für Solaranlagen
Typ | Titel | Dokumentdatum |
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Merkblatt Gesuchs- und Meldeformular Solaranlagen | 13.11.2023 | |
Solaranlagen Gesuchs- / Meldeformular | 13.11.2023 |