Energievollzug bis 31. März 2020
Die Formulare für den Energienachweis wurden von den Kantonen gemeinsam entwickelt. Pro Kanton gibt es ein Hauptformular, das alle kantonsspezifischen Sachverhalte enthält. Mit diesem Formular wird zusammengestellt, welche der nachfolgenden technischen Formulare benötigt werden.
Nach Abschluss der Arbeiten und vor dem Bezug bzw. der Inbetriebnahme des Objektes hat die Bauherrschaft mit der Ausführungsbestätigung gegenüber dem zuständigen Departement zu bestätigen, dass das Bauvorhaben nach den rechtsgültigen Energievorschriften erstellt wurde.
Titel |
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Kantonales Hauptformular AI bis 31.03.2020 |
Ausführungsbestätigung Energie für Baugesuche bis 31.03.2020 |