Handänderungssteuer
Handänderungssteuern entstehen bei einem Eigentumswechsel von Grundstücken. Sie betragen 1% vom Kaufpreis/Übernahmepreis bzw. 1% vom Verkehrswert, falls dieser höher als der Kaufpreis ist.
In diversen Fällen ist eine Eigentumsübertragung von der Handänderungssteuer befreit (siehe auch Art. 118 Steuergesetz (StG) des Kantons Appenzell Innerrhoden).
Weitere Informationen zur Handänderungssteuer finden Sie unter Art. 45ff Steuerverordnung (StV) für den Kanton Appenzell Innerrhoden.