Heimatschutz
- Die Fachkommission Heimatschutz (FkH) berät die Bauherren bei Fragen zur Einpassung der Baute ins Orts-, Landschafts- und Strassenbild.
- Die Fachkommission Heimatschutz nimmt als beratendes Organ zuhanden der Baubewilligungsbehörden Stellung in Sachen Nutzungsplanung, Quartierplanung und Schutzregister. Insbesondere aber äussert sie sich zu Bauvorhaben, welche sich ausserhalb der Bauzone, in einer Kernzone, einer Zone öffentlicher Bauten und Anlagen oder einer Ortsbildschutzzone befinden.
- Die Fachkommission ist berechtigt, Entscheide der Baubewilligungsbehörden und der Standeskommission gerichtlich anzufechten.
Beiträge an die Kosten von Holz-Schindelschirmen
An die Mehrkosten von Schindelschirmen und -dächern sowie von stilgerechten Fassaden können bei Bauten, die nicht im Schutzregister eingetragen sind, Beiträge ausgerichtet werden. Ein Merkblatt gibt Auskunft über die Kriterien. Gesuche für Beiträge sind an die Fachkommission Heimatschutz, Sekretariat, Gaiserstrasse 8, 9050 Appenzell einzureichen.