Öffentliches Beschaffungswesen

Der Fachbereich im Departementssekretariat des Bau- und Umweltdepartements befasst sich mit rechtlichen Fragen zum öffentliches Beschaffungswesen.

Das öffentliche Beschaffungswesen kommt in erster Linie beim Landesbauamt, beim Amt für Hochbau und Energie sowie beim Amt für Informatik zur Anwendung.

Die Schwellenwerte und Verfahren im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich betragen gemäss Anhang 2 (Stand: 15. November 2019) der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB)

Verfahrens-
art
Lieferungen
(Auftrags-
wert in Fr.)
Dienst-leistungen
(Auftrags-
wert in Fr.)
Bauarbeiten
(Auftrags-
wert in Fr.)
Bauneben-gewerbe Bauhaupt-gewerbe
Freihändiges 
Verfahren
unter 150'000 unter 150'000 unter 150'000 unter 300'000
Einladungs-verfahren ab 150'000 ab 150'000 ab 150'000 ab 300'000
offenes /
selektives Verfahren
ab 250'000 ab 250'000 ab 250'000 ab 500'000

Die Schwellenwerte nach Artikel 6 Absatz 1 Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) betragen:

  1. Fr. 350'000 für Lieferungen;
  2. Fr. 350'000 für Dienstleistungen;
  3. Fr. 8.7 Mio. für Bauwerke.

Offertöffnungen werden grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgenommen.