Bundesrat genehmigt Richtplan des Kantons Appenzell I.Rh.
An seiner Sitzung vom 11. April 2018 hat der Bundesrat die Anpassung des kantonalen Richtplans Appenzell I.Rh., Teile Siedlung und Verkehr, genehmigt. Der überarbeitete Richtplan erfüllt damit die Anforderungen des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG).
Mit der Genehmigung des kantonalen Richtplans durch den Bundesrat untersteht der Kanton Appenzell I.Rh. nicht mehr den Übergangsbestimmungen nach Art. 38a Abs. 3 RPG. Diese hatten die Ausscheidung neuer Bauzonen untersagt, respektive verlangt, dass solche 1:1 zu kompensieren sind. Die Genehmigung bedeutet aber keinen Freipass für Neueinzonungen durch die Bezirke, denn diese verfügen nach wie vor über ein Überangebot an Bauzonen (vgl. Kasten). Das Ausscheiden von neuen Bauzonen ist an strenge Vorgaben geknüpft. Die Bezirke haben im Rahmen einer Revision der Nutzungsplanung ihre Bauzonen und damit auch Auszonungen zu überprüfen. Neueinzonungen sind nach wie vor zu kompensieren. Eine Ausnahme besteht bei den Gewerbe- und Industriezonen, bei denen Neueinzonungen gestützt auf ein Arbeitszonenmanagement zu beurteilen sind, welches bereits in den Grundzügen aufgegleist wurde. Hinsichtlich der Wohn- und Mischzonen (Wohn- und Gewerbezonen sowie Kernzonen) verlangt der Bund vom Kanton Appenzell I.Rh. im Rahmen der nächsten Richtplanrevision weitergehende Vorgaben zur Ausschöpfung des bestehenden Verdichtungspotenzials und zur Boden sparenden und effizienten Nutzung von neuen Bauzonen aufzunehmen.
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